Heute möchten wir wieder über interessante und wichtige Themen rund um die Finanzen informieren.
Viel Spaß beim Lesen!
https://inomaxx.de/index.php/aktueller-newsticker.html
Mehr aktuelle Informationen rund um die Finanzen gibt es im Blog zu lesen.
https://www.inomaxx.de/index.php/blog.html
Freitag, 31. Juli 2020
Freitag, 24. Juli 2020
Massenunfälle mit Autos - wer zahlt?
Massenkarambolagen sind meist sehr komplex und es lässt sich im Nachhinein ein Schuldiger oft nicht eindeutig ermitteln, bzw. der Ablauf nur schwer rekonstruieren. Die Kfz-Versicherer in Deutschland haben deshalb 2015 ihre Vereinbarung zur Schadenregulierung nach Massenunfällen zugunsten der Unfallbeteiligten geändert und ein vereinfachtes Verfahren der Schadenregulierung beschlossen. Auf den Schadenfreiheitsrabatt des Halters wird der Massenunfall nicht angerechnet. Außerdem wurde die grundsätzliche Hürde für die Anerkennung als Massenunfall von 50 auf 40 Fahrzeuge gesenkt.
Regel der Haftpflichtversicherer
Von einer Massenkarambolage spricht man, wenn mehrere Fahrzeuge in einen Unfall verwickelt werden. Neben „Massenunfall“ wird auch oft von einem Serienunfall gesprochen. Bei einer Massenkarambolage können sich Fahrer und Insassen beteiligter Fahrzeuge direkt an die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung wenden, die für sämtliche eigene Schäden aufkommt. Dies gilt auch, wenn der Halter keine Kaskoversicherung abgeschlossen hat.
Für die Anwendung dieses Verfahrens müssen allerdings drei Bedingungen erfüllt sein:
* die Polizei stellt keinen Unfallverursacher fest
* es sind mindestens 40 oder in besonders komplizierten Fällen mindestens 20 Fahrzeuge beteiligt
* das gesamte Unfallgeschehen steht in einem engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang.
Ob die Voraussetzungen für die vereinfachte Schadenregulierung erfüllt sind, entscheidet ein Gremium des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Grundlage sind die Berichte der Polizei.
Abwicklung der vereinfachten Schadenregulierung
Für jeden der beteiligten Fahrzeughalter gilt dann, dass der eigene Kfz-Haftpflichtversicherer die Personen- und Sachschäden des Fahrers und der Insassen sowie die Schäden am eigenen Fahrzeug zu 100 % übernimmt. Die Schadenregulierung hat keinen Einfluss auf den Schadenfreiheitsrabatt des Halters so dass er sich also nicht verschlechtert. Bei anderen Unfällen ohne einen identifizierbaren Verursacher sind die Schäden am eigenen Fahrzeug nur über eine Kaskoversicherung abgedeckt. Auf diese freiwillige Regelung, haben sich rund 90 Versicherer Ende 2015 geeinigt. Vor allem bei Glatteis, Nebel, Schneetreiben, Starkregen oder auch Sandstürmen kommt es auf deutschen Autobahnen immer wieder zu Massenkarambolagen.
Wie kann ein Masseunfall vermieden werden?
Es ist besonders wichtig, den richtigen Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einzuhalten und vorausschauend zu fahren. Wenn man auf einen Unfall, eine Gefahrenstelle oder ein Stauende stößt, sollte schnellstmöglich die Warnblinkanlage eingeschaltet werden. Dadurch kann der nachfolgende Verkehr gewarnt werden und Auffahrunfälle entsprechend vermieden werden. Die Geschwindigkeit, besonders bei schlechten Witterungsverhältnissen, sollte den Gegebenheit angepasst werden.
Leseempfehlungen
Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten:
Wie sind bei einem Unwetter die Schäden versichert
Unverzichtbar – die private Haftpflichtversicherung
Neue Regeln für Drohnen-Besitzer
Bildnachweis
http://dlvr.it/RcH0SB
http://dlvr.it/RcH0SB
Auf das Elektrofahrrad nicht ungeübt klettern
Die Nachfrage nach Elektrofahrrädern läuft auf Hochtouren. Denn dank ihres Elektromotors steigen auch Ungeübte nach langen Touren entspannt vom Sattel. Mit einem Pedelec oder E-Bike ist es auch speziell für viele ältere Menschen eine Möglichkeit, längere Strecken, Steigungen oder Einkaufsfahrten gut mit dem Rad bewältigen zu können. Jedoch ist das Fahren ohne eine gewisse Übung mit dem Elektrofahrrad nicht ganz ungefährlich. Dies betrifft nicht nur Senioren, sondern auch jüngere Zeitgenossen. Aus den aktuellen Unfallstatistiken geht aber hervor, dass gerade Senioren nicht unvorbereitet aufs E-Bike steigen sollten, rät der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR).
Für Einsteiger besteht ein erhöhtes Risiko
Der DVR kommt zu der Einschätzung, dass sich Einsteiger des größeren Risikos schwerer Verletzungen aufgrund höherer Geschwindigkeiten mit einem E-Bike nicht bewusst sind. „Auf keinen Fall sollte man einfach aufsteigen und losfahren", rät DVR-Referatsleiterin Cornelia Bamberg. Diese Empfehlung gelte aber auch für die Fahrt mit einem herkömmlichen Fahrrad nach einer längerer Fahrradabstinenz. „Wer als älterer Mensch zum ersten Mal ein E-Bike benutzt, sollte sich vorher unbedingt mit dem Rad vertraut machen", empfiehlt der DVR, dessen Ziel mehr Sicherheit auf den Straßen für alle Verkehrsteilnehmer ist. Vor den ersten Fahrten im richtigen Straßenverkehr sollte das Bremsen, Schalten, Anfahren und Kurvenfahren auf einem leeren Parkplatz ausreichend geübt werden. Auch sei es auch ratsam, zu Beginn nur mit geringer Motor-Unterstützung zu fahren und sich langsam zu steigern. Zu dem positiven Trend zum Rad- und Pedelecfahren von Senioren, haben sich hohe Unfallzahlen entwickelt. Laut dem Statistischem Bundesamt sind im Jahr 2015 auf deutschen Straßen 198 Radfahrer im Alter ab 65 Jahren gestorben, berichtet der DVR.
Sicherheitsprogramm „sicher mobil“
Der DVR hat speziell für Senioren das bundesweite Programm „sicher mobil" aufgelegt. „Dafür bilden wir qualifizierte ehrenamtliche Moderatoren aus, die in Gruppen den Austausch über das Thema fördern, Hilfestellungen im Straßenverkehr geben und kritische Radfahr-Situationen mit den Teilnehmern intensiv bearbeiten", so DVR-Expertin Cornelia Bamberg. Dabei würden die Teilnehmer Möglichkeiten und Lösungen entwickeln, um die eigene Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern und Gefahren zu erkennen, die auch von anderen Verkehrsteilnehmern ausgehen. Darüber hinaus bieten die örtlichen Verkehrswachten sowie der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club ebenfalls Rad- beziehungsweise Pedelec-Kurse an.
Beratung im Fachhandel nutzen
Der elektrische Rückenwind ist jedoch nicht nur für ältere Radfahrer angenehm. Durch den Elektromotor werden die Einsatzmöglichkeiten und der Fahrspaß erhöht. Man kann individuell wählen, wie stark die Unterstützung des Antriebs ausfallen soll, was soweit geht, dass manche Räder sogar mit einer elektrischen Schiebehilfe ausgestattet sind. Deshalb ist beim Kauf eines Pedelecs der Fachhandel die richtige Adresse, denn es wird qualifiziert beraten und die notwendige Wartung nach dem Kauf fällt etwas aufwändiger aus als bei einem „normalen“ Fahrrad. Mehr Informationen zum sicheren Fahren mit dem E-Bike liefert die Broschüre „Sicher Rad fahren mit und ohne Elektroantrieb“, die kostenlos unter www.dvr.de bestellt oder heruntergeladen werden kann. Wer Interesse an einer Schulung in einer Gruppe hat, kann sich beim DVR unter der Telefonnummer 0228 40001-40 melden. Die Broschüre „sicher mobil“ kann hier heruntergeladen werden. Mehr Informationen findet man auch beim DVR unter www.dvr.de/aelteremenschen.
Leseempfehlungen
Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten:
Fahrrad-Tipp für Schutz vor Dieben
Wann sind Elektrofahrräder versicherungspflichtig
Start in die Fahrradsaison - Mit dem Rad sicher unterwegs
Bildnachweis
http://dlvr.it/RcH0R0
http://dlvr.it/RcH0R0
Mittwoch, 22. Juli 2020
Wasserstoff – der blaue Energieträger der Zukunft?
Auch wenn es für eine Entwarnung noch zu früh ist, scheint der Höhepunkt der COVID-19-Welle in immer mehr Ländern doch überschritten: Die Fallzahlen gehen vielerorts zurück und die Überlegungen für eine schrittweise Rückkehr zur Normalität werden endlich konkreter. Grund genug … Weiterlesen →
http://dlvr.it/Rc7sLQ
http://dlvr.it/Rc7sLQ
Mittwoch, 15. Juli 2020
Baukindergeld: Die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2020 – möglicherweise wird verlängert
Beim Baukindergeld läuft Ende des Jahres eine wichtige Frist ab. Den künftige Häuslebauer und Immobilienbesitzer haben nur noch bis zum 31. Dezember dieses Jahres Zeit, dass Baukindergeld zu beantragen. Ob es aufgrund der Corona-Krise zu einer Fristverlängerung kommt, wird gerade … Weiterlesen →
http://dlvr.it/RbfPTD
http://dlvr.it/RbfPTD
Dienstag, 14. Juli 2020
Zinskommentar Juni 2020 – Bauzinsen profitieren von beispiellosen Hilfspaketen von Regierungen und Notenbanken
Die neue EZB-Präsidentin Christine Lagarde betonte schon zu Beginn ihrer Amtszeit Ende 2019 im Gegensatz zu ihrem Vorgänger Marion Draghi, dass die lockere Geldpolitik zu negativen Langzeitfolgen führt und erhöhte somit den Druck auf die Politik entsprechend zu handeln. Die … Weiterlesen →
http://dlvr.it/Rbb2B4
http://dlvr.it/Rbb2B4
Dienstag, 7. Juli 2020
Pflichtversicherung für Hundehalter
Als Hundebesitzer muss man dafür haften, wenn sein geliebter Vierbeiner einen Schaden anrichtet, egal wer die Schuld dafür trägt. Es spielt dabei keine Rolle, ob den Hundehalter ein Verschulden trifft oder nicht. Gemäß dem Gesetz haftet der Tierhalter immer dafür und zwar in voller Höhe. Für Hundebesitzer ist es daher wichtig, für den Schadenfall finanziell abgesichert zu sein. In den Bundesländern Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen ist die Tierhalterhaftpflichtversicherung mittlerweile eine Pflichtversicherung.
Die gesetzliche Grundlage im Bürgerliches Gesetzbuch
Einen immensen Schaden richten nicht nur beißende Hunde an. Es kann auch sein, dass sich das Tier vor etwas erschreckt und deswegen unkontrolliert über die Straße läuft. Wird dann ein Unfall verursacht, kann dies teuer werden. Der Hundehalter muss grundsätzlich dafür aufkommen, selbst dann, wenn er beweisen könnte, dass ihn kein Verschulden trifft. Laut dem Paragraf 833 Satz 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) heißt es: „Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“ Die Frage nach der Schuld des Halters spielt demnach keine Rolle.
Der Hundehalter hattet notfalls mit seinem gesamten jetzigen und zu erwartenden Vermögen dafür und muss für die Kosten aufkommen. Dies gilt für alle, die einen Hund nicht aus beruflichen Gründen halten. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung ist deshalb wichtig, auch wenn man in einem Bundesland lebt, in dem es keine Pflichtversicherung gibt. Eine Hundehaftpflicht-Versicherung übernimmt die durch das Tier verursachten Personen- oder Sachschäden sowie eventuell damit verbundene gerichtliche und außergerichtliche Kosten. In den Bundesländer mit einer Versicherungspflicht wird in den Hundegesetzen oder Hundeverordnungen die Hundehalter-Haftpflicht-Versicherung für Hundebesitzer vorgeschrieben. Man möchte damit gewährleisten, dass die möglichen Opfer einen ausreichenden Schadenersatz erhalten. Es gibt je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen.
Auch wenn es keine Pflichtversicherung gibt, so gibt es für bestimmte Hundearten doch eine Versicherungspflicht
Alle Besitzer eines Hundes müssen in Berlin, Hamburg, Niedersachen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen eine derartige Versicherung nachweisen. In Nordrhein-Westfalen gilt für jeden Halter eines Hundes der 20 Kilogramm oder mehr wiegt oder eine Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimetern hat, eine derartige Police als Pflichtversicherung. In anderen Bundesländern ist für Besitzer von gefährlichen Hunden oder sogenannten Kampfhunden eine Hundehalterhaftpflicht ebenfalls eine Pflichtversicherung. Nur in Mecklenburg-Vorpommern gibt es (noch) keine Versicherungspflicht für Hundehalter. Als gefährlich gelten dabei Hunde, bei denen aufgrund rassenspezifischer Merkmale, Zucht, Ausbildung oder Haltung von einer besonderen Aggressivität gegenüber Menschen und Tieren ausgegangen werden muss. Dies gilt insbesondere für Hunde, die bereits Personen oder Tiere angegriffen haben. Zudem werden alle Hunde bestimmter Rassen wie American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie Pitbull Terrier als gefährlich eingestuft.
Tierhalterhaftpflichtversicherung berechnen
Leseempfehlungen
Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten:
Der tut nix - der will nur spielen...
Generation Y – Deshalb sollten auch schon jüngere Menschen über Vollmachten und eine letztwillige Verfügung nachdenken
Unbeschwert in die Grillsaison starten
Bildnachweis
http://dlvr.it/Rb6pb5
http://dlvr.it/Rb6pb5
Donnerstag, 2. Juli 2020
Anschlussfinanzierung – Studie zeigt das Einsparpotenzial auf
In einer Zeit, in der so mancher zweimal überlegt, ob er eine Immobilie kaufen soll, ist die passende Anschlussfinanzierung das Gebot der Stunde. Zu diesem Thema passt eine aktuelle Studie, die anhand von Modellrechnungen und interaktiver Deutschlandkarte greifbar macht, wie … Weiterlesen →
http://dlvr.it/RZpDxS
http://dlvr.it/RZpDxS
Mittwoch, 1. Juli 2020
Generation Y – Deshalb sollten auch schon jüngere Menschen über Vollmachten und eine letztwillige Verfügung nachdenken
Geläufig wird eher der älteren Generation zugewiesen, einen Bedarf zu haben, seinen letzten Willen zu formulieren. Aus einer Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach (IfD Allensbach) im Auftrag der Deutschen Bank aus dem Jahr 2018 geht hervor, dass mehr als … Weiterlesen →
http://dlvr.it/RZkHpk
http://dlvr.it/RZkHpk
Abonnieren
Posts (Atom)